1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Events mit Herz – Marigo GmbH und ihren Auftraggebern gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende AGB der Auftraggeber sind ungültig, es sei denn, diese werden von Events mit Herz – Marigo GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. UMFANG DES AUFTRAGES / STELLVERTRETUNG

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrags zur Durchführung eines Teambuilding-Events wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von Events mit Herz – Marigo GmbH sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Events mit Herz – Marigo GmbH und ihren Auftraggebern kommt zustande, sobald Events mit Herz – Marigo GmbH die schriftliche Annahme des Angebots zugeht oder Events mit Herz – Marigo GmbH eine Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch den Auftraggeber sind nur wirksam, wenn Events mit Herz – Marigo GmbH sie schriftlich akzeptiert.

2.2 Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Website, Flyer). Nicht wesentliche inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch Events mit Herz – Marigo GmbH sind zulässig.

2.3 Events mit Herz – Marigo GmbH ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihr ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. KooperationspartnerInnen) durchführen zu lassen  (Substitution). Die Beauftragung und Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Events mit Herz – Marigo GmbH selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Events mit Herz – Marigo GmbH zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Teambuilding-Events beauftragen, die auch Events mit Herz – Marigo GmbH anbietet.

  1. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS / VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Events mit Herz – Marigo GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Events mit Herz – Marigo GmbH bekannt werden.

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes Arbeiten erlauben. Sie wird die Tätigkeit von Events mit Herz – Marigo GmbH soweit möglich und zumutbar fördern.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgeschriebene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Events mit Herz – Marigo GmbH von dieser informiert werden.

Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten/Vorschriften obliegt dem Arbeitgeber.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung notwendig sind. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwendungen, trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Kosten.

  1. TERMINE

4.1 Events mit Herz – Marigo GmbH ist bestrebt, die angegebenen Termine der Erfüllung möglichst exakt einzuhalten. Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch Events mit Herz – Marigo GmbH aus nicht selbst verschuldeten Gründen (z.B. durch höhere Gewalt, Krankheit oder eine zu geringe Teilnehmeranzahl bei Gruppenveranstaltungen) nicht eingehalten werden, so ist Events mit Herz – Marigo GmbH berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen.

4.2 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von der Teilnahme von geblockten oder gebuchten Veranstaltungen wie z.B. Teambuilding-Events ist dies Events mit Herz – Marigo GmbH bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (auch per E-Mail) mitzuteilen. Andernfalls ist Events mit Herz – Marigo GmbH berechtigt, Stornogebühren nach Punkt 5.2 zu verrechnen.

  1. STORNOBEDINGUNGEN

5.1 Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Kenntnisnahme von Events mit Herz – Marigo möglich. Sowohl die Stornierung durch den Auftraggeber als auch die Kenntnisnahme durch Events mit Herz – Marigo GmbH können mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail erfolgen.

5.2 Bei Rücktritt des Auftraggebers von der Teilnahme bei geblockten oder gebuchten Veranstaltungen wie z.B. Teambuilding-Events mit mehr als 4 Wochen Vorlauf vor Veranstaltungsbeginn sind 30 %, bei Rücktritt mit mehr als zwei Wochen Vorlauf sind 50% und bei einem Vorlauf von weniger als einer Woche ist der volle Betrag des vereinbarten Veranstaltungspreises zu bezahlen.

  1. HONORAR

6.1 Nach Erfüllung der im Vertrag definierten Leistungen erhält Events mit Herz – Marigo GmbH ein Honorar gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Events mit Herz – Marigo GmbH.

6.2 Events mit Herz – Marigo GmbH wird jeweils eine prüffähige Rechnung stellen. Events mit Herz – Marigo GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Events mit Herz – Marigo GmbH ausdrücklich einverstanden.

6.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Events mit Herz – Marigo GmbH ohne Abzug prompt zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über EUR 1.000 ist Events mit Herz – Marigo GmbH berechtigt, eine Anzahlung und Teilzahlungen zu verlangen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teilschritte umfassen, ist Events mit Herz – Marigo GmbH berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen.

6.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung durch Events mit Herz – Marigo GmbH vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

6.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrags aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Events mit Herz – Marigo GmbH, so behält Events mit Herz – Marigo GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.

6.6 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bindung für die Vertragserfüllung durch die Events mit Herz – Marigo GmbH. Jeder Zahlungsverzug berechtigt Events mit Herz – Marigo GmbH., die laufende Vertragserfüllung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 10 % p.a. und trägt alle anfallenden Inkassokosten, Mahngebühren und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung offener Forderungen entstehen.

6.7 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Events mit Herz – Marigo GmbH von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

  1. DATENERFASSUNG

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Auftraggeber mit der Erfassung und Nutzung seiner Daten durch Events mit Herz – Marigo GmbH im Rahmen der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen einverstanden. Es gilt die Datenschutzerklärung von Events mit Herz – Marigo GmbH, die unter http://www.eventsmitherz.de/datenschutz abrufbar ist, und der der Auftraggeber hiermit ausdrücklich zustimmt.

  1. NENNUNG ALS REFERENZ

8.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Events mit Herz – Marigo GmbH den Firmennamen des Auftraggebers als Referenz auf der Website sowie eventuell auf Flyern nennt.

  1. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS / URHEBERRECHTE

9.1 Die Urheberrechte an den von Events mit Herz – Marigo GmbH und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Programme, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc.) verbleiben bei Events mit Herz – Marigo GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Events mit Herz – Marigo GmbH. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch Events mit Herz – Marigo GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

9.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Events mit Herz – Marigo GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.

  1. GEHEIMHALTUNG / LOYALITÄT

10.1 Events mit Herz – Marigo GmbH verpflichtet sich – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Rahmen des Vertrags und dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen – zu unbedingter Verschwiegenheit und Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Weiters verpflichtet sich Events mit Herz – Marigo GmbH zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung sämtlicher persönlich und beruflich relevanten Informationen, die ihr im Rahmen der Leistungserbringung bekannt geworden sind. Die Verschwiegenheit und Geheimhaltung reicht für einen Zeitraum von drei Jahren auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.2 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Dem Auftraggeber ist jede Abwerbung von TeilnehmerInnen von Veranstaltungen der Events mit Herz – Marigo GmbH während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages untersagt. Dagegen verstoßende Auftraggeber/Kunden sind verpflichtet, Schadenersatz in der dreifachen Höhe des entgangenen Honorars zu leisten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

  1. DAUER DES VERTRAGES

11.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der definierten Leistungen.

11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Events mit Herz – Marigo GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch Events mit Herz – Marigo GmbH eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartners bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  1. SCHLUSSBESTIMMUNG

12.1 Der Vertragspartner bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnorm des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Events mit Herz – Marigo GmbH. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Events mit Herz – Marigo GmbH ausschließlich zuständig.